Bundesgesundheitsminister Rösler stellt GOZ-Novellierung auf HOZ-Basis in Aussicht

"Dies war ein ermutigender Meinungsaustausch in angenehmer Atmosphäre mit konstruktiven Ansätzen und auf höchster Kompetenzebene", bewertete Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), den Antrittsbesuch einer hochrangigen BZÄK-Delegation im Bundesgesundheitsministerium am vergangenen Freitag.

18.02.2010 - In den Räumlichkeiten des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Berlin empfingen Bundesgesundheitsminister Dr. Phillipp Rösler sowie die Staatssekretäre Annette
Widmann-Mauz, Stefan Kapferer und Daniel Bahr den BZÄK-Präsidenten Dr. Peter Engel sowie die Vizepräsidenten Dr. Dietmar Oesterreich und Dr. Michael Frank und Hauptgeschäftsführer Florian Lemor zu einem Grundlagengespräch über die wichtigsten Probleme und Aufgaben, die aus Sicht der Zahnärzteschaft einer raschen politischen Lösung bedürfen.
Zu Beginn erklärte Minister Rösler den Willen des BMG, die Novellierung der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte auf Grundlage der von der zahnärztlichen Profession erstellten Honorarordnung der Zahnärzte (HOZ) zeitnah voranzutreiben. Dabei sei es von großer Wichtigkeit, dass die Zahnärzteschaft ihre Datengrundlagen möglichst schnell zur Verfügung stellt. Weiterer Diskussionspunkt war die strittige Öffnungsklausel, zu der von Seiten der BZÄK die bekannten Gegenargumente erneut vorgebracht wurden. Das BMG legt in diesem Zusammenhang großen Wert auf einen entsprechenden Interessenausgleich aller Beteiligten. Seitens der BZÄK wurden die Möglichkeiten einer Festzuschusssystematik auch im privaten Krankenversicherungsbereich vorgestellt.
Weiteres Thema war die Novellierung der Approbationsordnung für Zahnärzte (AppO-Z), die von Seiten der BZÄK angemahnt wurde. Auch hier zeigte Minister Rösler großes Verständnis für die Forderungen der Zahnärzteschaft und sicherte der BZÄK die Unterstützung des BMG zu. Dazu kündigte sein Haus die Erarbeitung eines Eckpunktepapiers an, auf dessen Grundlage erneut die politische Diskussion mit der Länderebene gesucht werden soll.


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