Das sogenannte Bremer Hausarztmodell kann weiterarbeiten. Das hat die Vergabekammer des Bundeskartellamtes entschieden.
01.03.2010 - "Mit der Entscheidung der Vergabekammer kann das Honorar aus der HZV-Vereinbarung an die Ärzteschaft ungehindert ausgezahlt werden. Die Versorgung der Patienten ist gesichert", sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Bremen, Till Spiro. Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) hatte die Fortführung des Vertrages zwischen der AOK Bremen/Bremerhaven, der hkk, dem IKK-Landesverband und der KV Bremen beanstandet.
Die Kassen hatten den Vertrag zunächst gekündigt, die Kündigung aber dann zurückgenommen. In der schriftlichen Ausführung zum Urteil heißt es jetzt: "Der gekündigte Vertrag bleibt zu den bisherigen Bedingungen unverändert in Kraft, die einvernehmliche Rücknahme der Kündigungen stellt keine neue vertragliche Vereinbarung dar." Damit ist das Bremer Hausarztmodell zunächst unverändert in Kraft. Es bleibt laut KV abzuwarten, ob die HÄVG die Entscheidung akzeptiert oder noch Rechtsmittel einlegt.
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