Die Rauchverbote haben kurzfristig zu Umsatzeinbußen im Gastgewerbe geführt. Diese fielen jedoch schwächer aus als von vielen Gastwirten befürchtet. Das hat das Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) ermittelt.
07.05.2010 - Demnach trug auch die seit 2007 vorgeschriebene elektronische Alterskennung an Zigarettenautomaten zu den Umsatzverlusten bei.
Laut RWI haben die in unterschiedlichen Bundesländern eingeführten Rauchverbote im Gastgewerbe zu einem durchschnittlichen Umsatzrückgang um rund zwei Prozent geführt. Vor allem kurz nach Inkrafttreten der Rauchverbote sei es zu Umsatzeinbußen gekommen, die sich mit der Zeit jedoch abgeschwächt hätten.
In Bayern und Nordrhein-Westfalen, wo das Rauchverbot durch die Gründung sogenannter „Raucherclubs“ umgangen werden konnte, kam es zu keinem nachweisbaren Umsatzrückgang.
Laut RWI sorgte das Rauchverbot auch dafür, dass Kneipen- und Restaurantbesucher weniger Zigaretten an Automaten kaufen. Die Einführung der elektronischen Alterskennung im Januar 2007 trage jedoch wesentlich stärker als das Rauchverbot zu den entsprechenden Umsatzeinbußen bei. „Sie hält offenbar nicht nur Jugendliche, sondern auch Erwachsene vom Zigarettenkauf an Automaten ab“, so die Forscher.
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