Deutscher Ärztetag zu Ende

Der Deutsche Ärztetag ist am Freitag mit einer Vielzahl an Entscheidungen zu Ende gegangen.

17.05.2010 - So forderten die Delegierten ein Stimmrecht der Bundesärztekammer im Unterausschuss Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Gleichzeitig kritisierten sie das fehlende Gesamtkonzept des mit der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung beauftragten AQUA-Instituts. Darüber hinaus sprach sich das Plenum für eine Harmonisierung der Qualitätssicherung-Strukturen zwischen Bund und Ländern aus.

Das Ärzteparlament begrüßte die Initiative der Regierungskoalition, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) novellieren zu wollen. Eine Öffnungsklausel lehnten die Delegierten ab. Diese sei wettbewerbsrechtlich nicht haltbar und stärke die „Marktmacht“ der Privaten Krankenversicherung (PKV) einseitig zulasten der Ärzte. Die GOÄ solle nach Ansicht des Ärzteparlaments zu einer modernen Gebührentaxe weiterentwickelt werden, „die als sektorenübergreifende Referenzgebührenordnung die maßgeblichen Orientierungswerte für die Honorierung ärztlicher Leistungen vorgibt“, heißt es in dem Beschluss.

Für Menschen ohne Aufenthaltsstatus forderte der Ärztetag einen anonymen Krankenschein. „Ein kranker Mensch ist in erster Linie jemand, der ärztliche Hilfe bedarf, und zwar unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion oder seinem Aufenthaltsstatus“, so die Delegierten.

Vor einem Mangel an Medizinischen Fachangestellten (MFA) warnte der Ärztetag. „Aufgrund der demografischen Entwicklung und des Arbeitskräftebedarfs wird sich bereits in naher Zukunft die Ausbildungsplatzsituation zu einem wachsenden Problemfeld entwickeln“, heißt es in einem Beschluss. Wenn dem nicht entgegengewirkt werde, könne langfristig die ambulante Versorgung nicht mehr angemessen bewältigt werden, betonten die Delegierten.

Menschen mit Behinderungen müssen bedarfsgerecht medizinisch behandelt. Daher forderte der Ärztetag eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Thema müsse in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ärzten stärker berücksichtigt werden. Dennoch könne nicht allein die Ärzteschaft für eine Umsetzung sorgen. „Der erhöhte Aufwand muss durch organisatorische und strukturelle Anpassungen im Gesundheitswesen entsprechend flankiert werden“, so die Delegierten. Diese sollten sich an den in der Stellungnahme zur UN-Konvention der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer (BÄK) hervorgehobenen Bereichen orientieren.

Das Delegationsprinzip muss dem Ärztetag zufolge weiterentwickelt werden. Dabei dürften keine ökonomischen Kriterien im Vordergrund stehen, sondern die Bedürfnisse der Patienten. Die zunehmende Aufweichung klarer rechtlicher Zuständigkeiten bei der Ausübung von Heilkunde müsse dem Beschluss zufolge gestoppt werden. „Das geht zu Lasten der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit und verletzt haftungsrechtliche Standards“, kritisierten die Delegierten.

Der Deutsche Ärztetag solidarisiert sich mit den streikenden Krankenhausärzten. „Für die Steigerung der Attraktivität der kurativen, ärztlichen Tätigkeit in Krankenhäusern ist insbesondere eine bessere Bezahlung der Arbeit zu ungünstigen Zeiten unverzichtbar“, heißt es in einem Beschluss des Ärzteparlaments. Um jedoch den Patienten unnötige Wartezeiten zu ersparen, werden die niedergelassenen Ärzte gebeten, während des Streiks keine Patienten an die kommunalen Kliniken zu überweisen.

Der Ärztetag forderte die Bundesregierung auf, sich erneuten Änderungsversuchen der EU-Arbeitszeitrichtlinie zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer zu widersetzen. Denn der von der EU-Kommission vorgetragene Änderungsbedarf, insbesondere die Aufteilung des Bereitschaftsdienstes in einen aktiven und einen inaktiven Teil, diene ausschließlich ökonomischen Interessen der Krankenhausarbeitgeber und widerspricht dem Zweck der Arbeitszeitrichtlinie, betonten die Delegierten.

Familienfreundliche Krankenhäuser sind eine Voaussetzung, um dem Ärztemangel zu begegnen. Deshalb hat der Ärztetag mit großer Mehrheit die Krankenhäuser aufgefordert, familienfreundliche Arbeitsplätze zeitnah zu schaffen. Wichtige Voraussetzungen dafür seien flexible Arbeitszeiten, eine gesicherte Kinderbetreuung, eine unbürokratische und zeitnahe Umsetzung flexibler Elternzeitregelungen sowie steuerbegünstigte finanzielle Beihilfen zur Geburt.

Die Versorgungsforschung zur der Bedarfsplanung muss vom Bundesforschungsministeriums gefördert werden. „Nur mit einer am tatsächlichen Bedarf orientierten Ausgestaltung der Leistungsebene kann das Gesundheitswesen zukunftsfest gemacht und können die begrenzten Ressourcen zielgerichtet eingesetzt werden“, erklärten die Delegierten. „Eine echte Berechnung des Bedarfs an ärztlichen Leistungen für alle Fachdisziplinen und für das gesamte Bundesgebiet hat bis heute aber nicht stattgefunden“, monierte der Ärztetag.

Den ärztlichen Nachwuchs für die Allgemeinmedizin zu begeistern, ist vor dem Hintergrund des Ärztemangels dringend geboten, betonte das Ärzteparlament. Deshalb würden vor allem die medizinischen Fakultäten in der Pflicht stehen, durch die Einrichtung von Lehrstühlen für Allgemeinmedizin an allen medizinischen Hochschulen die Entscheidung von Studierenden positiv zu beeinflussen, sich im Fachgebiet Allgemeinmedizin weiterzubilden. Die medizinischen Fakultäten werden außerdem aufgefordert, den akkreditierten Lehrpraxen eine angemessene Aufwandsentschädigung zu zahlen.

Die Einführung einer europaweiten Registrierungspflicht für sämtliche klinische Studien ist nach Meinung des Ärztetages notwendig. Zudem müssten die Vertragsbedingungen zwischen den beauftragenden Unternehmen und den klinischen Prüfärzten und die Daten des bestehenden EU-Registers EudraCT uneingeschränkt transparent sein.

Der Ärztetag kritisiert, dass das Herstellen eines Arzneimittels durch einen Arzt und die unmittelbare Anwendung am Patienten durch die 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) anzeigepflichtig geworden ist. Der Begriff der Herstellung ist im AMG zu weit gefasst und führt damit bei Ärzten, in Krankenhäusern und Überwachungsbehörden zu einer eklatanten Zunahme des Bürokratieaufwandes.

Die Delegierten warnten vor einer Abschaffung des Faches Hygiene im Medizinstudium. In der Medizin vollziehe sich gegenwärtig ein Paradigmenwechsel hin zu mehr Prophylaxe von Krankheiten. Zwar sei ein Präventionsgesetz schon seit Jahren fällig, doch fehlten dafür die wissenschaftlichen Grundvoraussetzungen. Lehrstühle für Hygiene würden immer seltener nachbesetzt.

Um den dringend notwendigen Aufbau von Diamorphinambulanzen zu sichern, fordert der Deutsche Ärztetag die Bundesärztekammer auf, sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für eine Änderung der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung einzusetzen. Es bedürfe angemessener personeller und finanzieller Rahmenbedingungen, um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, erklärten die Delegierten.

Ärzte, die psychotherapeutisch tätig sind, sollten künftig auch als „Psychotherapeut“ bezeichnet werden. Bislang fielen nach Sozialgesetzbuch V (SGB V) lediglich „Psychologische Psychotherapeuten“ sowie „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten“ unter die Begriffsdefinition „Psychotherapeut“. Um das SGB V mit dem PsychThG kompatibel zu gestalten, fordert Ärztetag den Gesetzgeber auf, die unzutreffende Begriffsdefinition zu korrigieren.

Um alle verfügbaren Potentiale für Innovationen in der Gesundheitsforschung optimal mobilisieren zu können, sollten universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Mittel erhalten. Die Delegierten forderen Bund und Länder deshalb auf, im Rahmen der Nationalen Gesundheitsforschungsinitiative die Institutsübergreifende Zusammenarbeit zu erleichtern.

Der Rettungsdienst mit der Notfallrettung und dem qualifizierten Krankentransport muss vom Gesetzgeber endlich eigenständig im SGB V verankert werden. Außerdem sollte er als Teil der Krankenbehandlung nach §27 SGB V anerkannt werden, fordert das Ärzteparlament. Als präklinisches System mit seinen rund neun Millionen Einsätzen müsse der Rettungsdienst – bislang geregelt in eigenständigen Rettungsdienst-Gesetzen der Bundesländer – endlich eine gesetzlich klare Verzahnung mit dem Bundesrecht erfahren.

Um besondere Risiken und damit höhere Kosten für den Arzt bei den steigenden Berufshaftpflichtbeiträgen zu minimieren, muss die Gebührenordnung (EBM und GOÄ) entsprechend angepasst werden, erklärte der Ärztetag. Die Politik wird deshalb aufgefordert, die Möglichkeit zur berufshaftungsrechtlichen Absicherung für alle Ärztinnen und Ärzten nachhaltig zu gewährleisten. Dies könne dadurch geschehen, dass im Sinne einer Mischkalkulation Haftungsrisiken gleichmäßiger auf alle Versicherungsnehmer verteilt werden.


Bleiben Sie automatisch auf dem neuesten Stand mit unserem Newsletter.

Medizin

08.06.2010 - EBM 2010: Neue qualifikationsgebundene Zusatzvolumen ab 1. Juli 2010
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, zum 1. Juli 2010 die „qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen“ (QZV) als neue Honorarsäule einzuführen. Folgende QZV stehen Hausärzten zur Verfügung: mehr

Zahnmedizin

21.07.2010 - Seminar-Angebote im Herbst 2010
Nur wer Bescheid weiß, bekommt, was er verdient. Unsere Seminare auf Basis des Kommentars von Liebold/­Raff/Wissing machen Sie fit für die Abrechnung und den täglichen Kampf ums Honorar. mehr

Soziales / Recht

08.06.2010 - Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen durch Krankenkassen unterliegt der Steuerpflicht
Strittig war, ob eine Krankenkasse (KK) mit der Vermittlung von privaten Zusatzversicherungsverträgen einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) unterhält. Die KK ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts. Sie betreibt eine gesetzliche Krankenkasse. Ferner hat sie im Streitjahr 2005 Zusatzversicherungsverträge zwischen ihren Versicherten und privaten Krankenversicherungsunternehmen vermittelt. mehr

Pflege

01.06.2010 - Pflegekassen wollen bei den Pflegenoten nachbessern
Im Interesse ihrer Versicherten möchten die Kassen erreichen, dass das bisherige Benotungssystem für die 22.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch eine unabhängige Einrichtung wissenschaftlich fundiert und ergebnisoffen evaluiert wird. mehr

Alle Beiträge im Archiv

BEMA quick & easy

Der Kompakt-Kommentar fürs Praxisteam.

Wir sind stets auf der Suche nach neuen, interessanten Produktideen für den Fachbuchbereich Medizin, Zahnmedizin und Sozialrecht und -politik. Gemeinsam setzen wir Ideen in schlüssige Konzepte und marktfähige Produkte um.

mehr Informationen