Versorgungsausgleich - Die Reform

ISBN: 978-3-537-52858-2

Auflage: 8. Auflage

Stand: 2009

Umfang: 200 Seiten

Einband: Broschur

Format: DIN A 5

EUR 26,90
(inkl. MwSt.)

Anzahl:

Autor: Schmidbauer

Das Grundgesetz verlangt im Fall einer Ehescheidung, die gemeinsam während der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte – z.B. in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung – zwischen den Eheleuten zu teilen.

Mithilfe des Versorgungsausgleichs soll eine gerechte Umsetzung dieser Vorgaben erreicht werden. Durch das im Frühjahr 2009 verabschiedete Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird der Versorgungsausgleich in wesentlichen Punkten neu geordnet:
- Die Saldierung aller Anrechte mit anschließendem Ausgleich über die Rentenversicherung entfällt. Damit ist es nicht mehr erforderlich, die einzelnen Versorgungen unterschiedlicher Wertigkeit miteinander vergleichbar zu machen.
-Grundsätzlich werden alle Anrechte in dem System ausgeglichen, in dem sie erworben wurden (Interner Ausgleich). Dadurch erwirbt die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht im Versorgungssystem der ausgleichspflichtigen Person und nimmt damit an dessen Chancen, aber auch an dessen Risiken teil.
- Nur in Ausnahmefällen erfolgt ein externer Ausgleich, d.h. bei einem anderen Versorgungsträger.
- Die Gestaltungsmöglichkeiten der Eheleute werden erweitert.

Sie können in größerem Umfang – und weniger kompliziert – Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich schließen. -Bei nur kurzer Ehezeit erfolgt kein Versorgungsausgleich, auch nicht, wenn nur geringfügige Werte auszugleichen sind. Diese und weitere Änderungen werden in der vorliegenden 8. Auflage des Werks "Versorgungsausgleich" von Wilhelm Schmidbauer ausführlich auf der Grundlage amtlicher Unterlagen erläutert.

Zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis der Neuregelungen und ein umfangreicher Tabellenteil liefert die notwendigen Zahlen und Werte. Insgesamt bietet das Buch einen guten "ersten Einstieg" in das neue Recht, sowohl für die Familiengerichte und die rechtsberatenden Berufe als auch für jeden, der sich mit dem Problem eines Versorgungsausgleichs beschäftigen muss.


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