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Nutzungsbedingungen

zur Nutzung von auf Datenträgern und/oder per Download gelieferter Software des Asgard Verlages

Stand: 01.05.2016

§ 1 - Anwendungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen der Asgard-Verlag Dr. Werner Hippe GmbH (nachfolgend: Asgard oder Asgard Verlag), Hohenzollernstraße 117, 53721 Siegburg gelten für die Nutzung von auf Datenträgern und/oder per Download gelieferter Software des Asgard Verlages und in Ergänzung etwaiger im Rahmen des Produktvertriebs zwischen dem Nutzer und Asgard vereinbarter Allgemeiner Geschäfts- und Vertragsbedingungen.

§ 2 - Leistungsbeschreibung

  1. Asgard stellt datenbankgestützte Software bereit, die im Zusammenhang ärztlicher und zahnärztlicher Gebührenberechnungen zu Rate gezogen werden kann. Asgard weist darauf hin, dass es sich bei den bereitgestellten Informationsangeboten um komplexe Softwareanwendungen handelt, deren Funktionieren von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, so dass unter Berücksichtigung der einschlägigen technischen Erfahrungen und Untersuchungen eine völlige Fehlerfreiheit nie sichergestellt werden kann. Dies gilt auch deshalb, weil Informationen lediglich Unterstützung bei der Abrechnung leisten und entsprechende Abrechnungshinweise und -tipps von den Bedürfnissen des Nutzers abhängig sind. Asgard leistet daher keine Gewähr dafür, dass die Informationsangebote der Software den betrieblichen Besonderheiten des Nutzers entsprechen. Der Nutzer ist insoweit selbst dafür verantwortlich, sich von der Tauglichkeit der bereitgestellten Informationen für seine Anwendungszwecke zu überzeugen. Die Beschaffenheit und Funktionalität der Vertragssoftware ergibt sich abschließend aus dem Lizenzschein und der jeweiligen Produktbeschreibung. Die darin enthaltenen Angaben sind als Leistungsbeschreibungen zu verstehen und nicht als Garantien. Eine Garantie wird nur gewährt, wenn sie als solche ausdrücklich bezeichnet worden ist.
     
  2. Das dem Nutzer von Asgard überlassene Vervielfältigungsstück der Software beinhaltet nur den Objektcode, der Quellcode wird nicht zur Verfügung gestellt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
     
  3. Die Software wird in der bei Auslieferung aktuellen Fassung entweder als körperlicher Datenträger (bspw. CD oder USB-Stick) oder als Download aus einem Netzwerk des Asgard Verlages geliefert.
     
  4. Die Software wird einschließlich einer Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) übergeben. Die Bedienungsanleitung ist in der Sprache der Benutzeroberfläche der Software abgefasst, soweit nicht etwas anders vereinbart ist.
     
  5. Analyse-, Planungs-, Beratungs- und Schulungsleistungen sind nicht Gegenstand der Leistungen des Asgard Verlages und von Asgard nicht geschuldet, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.

§ 3 - Nutzungsrechte

  1. Asgard räumt dem Nutzer seiner Software – soweit keine anderweitige Vereinbarung zwischen Asgard und dem Nutzer getroffen wurde – grundsätzlich nur ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen ein. Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Software-Produkt, sie wird dem Kunden bei Vertragsbeginn und bei Vertragsverlängerung mitgeteilt. Die Nutzung der Software ist dem Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts gestattet.
     
  2. Die Software darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Software des Asgard Verlages wird, soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart wird, lediglich als sog. Einzelplatzlizenz vertrieben.
     
  3. Der Nutzer ist berechtigt, eine (1) Sicherungskopie der Software zu Archivierungszwecken anzufertigen. Er ist darüber hinaus berechtigt Datensicherungen zu erstellen und hierfür notwendige Sicherungskopien der Software zu erstellen. Eine Sicherungskopie auf einem beweglichen Datenträger ist als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
     
  4. Weitere Rechte sind dem Nutzer an der Software und/oder den über diese bereitgestellten Inhalten grundsätzlich nicht gewährt. Der Nutzer ist insbesondere nicht berechtigt, Inhalte jenseits der gesetzlichen statuierten Erlaubnistatbestände zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen oder zu senden und/oder Bearbeitungen der Inhalte zu veröffentlichen oder zu verwerten. Dies betrifft vor allem das Einräumen von Zugängen für Dritte auf die abgespeicherten Inhalte, das Einspeisen der Inhalte in ein Netzwerk (Internet, Intranet etc.) sowie die gewerbliche oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit erfolgende Informationsvermittlung gegenüber Dritten. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“.
     
  5. Der Nutzer darf die durch Abfragen gewonnenen Daten und Informationen weder vollständig noch teilweise oder auszugsweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden.
     
  6. Der Nutzer darf Urheberrechtsvermerke, Hinweise auf Kennzeichen (insbesondere Marken, Unternehmensbezeichnungen) Logos oder andere der Identifikation dienende oder urheberrechtlich relevante Hinweise in den Inhalten der über Asgard gelieferten Produkte nicht entfernen, ändern oder unterdrücken. Dasselbe gilt für sonstige Rechtsbehelfe in den Verlagsprodukten.
     
  7. Der Nutzer erkennt hiermit den Asgard Verlag als alleinigen Rechteinhaber an der Software und/oder den über diese bereitgestellten Inhalten und den damit verbundenen Urheberrechten an. Die Rechte des Asgard Verlages als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die dem Nutzer durch Asgard bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.
     
  8. Der Nutzer darf rechtmäßig erworbene Kopien der Software des Asgard Verlages einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe seiner eigenen Nutzungsrechte überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung des Programms vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder an Asgard übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von Asgard wird der Nutzer Asgard die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder Asgard gegebenenfalls die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Des Weiteren wird der Nutzer mit dem Dritten ausdrücklich die Beachtung des Umfangs der Rechtseinräumung gemäß diesem § 3 vereinbaren. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.
     
  9. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung der Nutzung an Dritte ist auch im Rahmen von Unternehmensstrukturen und Rechtsnachfolgenden nach dem Umwandlungsgesetz grundsätzlich untersagt, soweit nicht individualvertraglich zwischen Asgard und dem Nutzer etwas anderes bestimmt ist.
     
  10. Nutzt der Kunde rechtmäßig erworbene Kopien der Software des Asgard Verlages in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird der Asgard Verlag die ihm zustehenden Rechte geltend machen.

§ 4 - Gewährleistung

  1. Mithilfe der von Asgard angebotenen Software soll die Abrechnung ärztlicher und/oder zahnärztlicher Leistungen erleichtert werden. Hierzu stellt Asgard Abrechnungsinformationen zur Verfügung, die auf aufgearbeiteten Informationen aus dem abrechnungsspezifischen Verlagsprogramm des Asgard Verlages stammen. Die Abrechnungsinformationen geben dabei lediglich die Rechts- und Fachmeinung der jeweiligen Autoren der Fachbeiträge wieder. Asgard übernimmt vor diesem Hintergrund keine Haftung oder Gewährleistung bezüglich der Ergebnisse, die durch die Nutzung der Anwendungen erzielt werden können, insbesondere nicht bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der Dienste erhaltenen Informationen oder dafür, dass die Qualität der im Zusammenhang mit den Diensten erhaltenen Informationen den Erwartungen des Nutzers entspricht.
     
  2. Asgard leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Nutzer die rechtmäßig erworbene Kopien der Software des Asgard Verlages ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die rechtmäßig erworbenen Kopien der Software des Asgard Verlages in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt werden, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Asgard Verlages berechtigt zu sein.
     
  3. Ist der Kunde Unternehmer, hat er erworbene Kopien der Software des Asgard Verlages unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Asgard Verlag unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt.
     
  4. Ist der Nutzer Unternehmer, so ist Asgard im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Nutzer gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird Asgard dem Nutzer nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der erworbene Kopie der Software des Asgard Verlages verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.
     
  5. Asgard ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Nutzers zu erbringen. Asgard genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Nutzer telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
     
  6. Das Recht des Nutzers, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln.
     
  7. Ist der Nutzer Verbraucher, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln unbeschränkt Anwendung.
     
  8. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich.

§ 5 - Haftung

  1. Asgard haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Asgard Verlages, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Asgard Verlages beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer durch den Asgard Verlag garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden oder bei arglistigem Verhalten des Asgard Verlages. Des Weiteren haftet der Asgard Verlag unbeschränkt für Schäden, die durch den Asgard Verlag oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
     
  2. Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Asgard Verlag außer in den Fällen des Absatzes 2 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist eine Haftung des Asgard Verlags ausgeschlossen.
     
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 6 - Update-Service

  1. Soweit der Nutzer im Rahmen des Erwerbs von Software zusätzlich einen Update-Service erworben hat, gelten diese Nutzungsbedingungen auch für die im Rahmen dieses Services bereitgestellten Weiterentwicklungen der Software in Bezug auf Qualität und Modernität. Asgard entwickelt seine Software in diesem Zusammenhang stetig fort, passt sie an neue Anforderungen an, beseitigt Fehler, um die geschuldete Qualität aufrechtzuerhalten, und überlässt dem Auftraggeber hieraus entstehende neue Versionen der Software. Miterfasst sind kleinere Funktionserweiterungen.
     
  2. Im Rahmen des Update-Services behält sich Asgard das Recht vor, die Informationen und/oder Anwendungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,

    (a) soweit Asgard verpflichtet ist, die Übereinstimmung der von von ihm angebotenen Leistungen mit dem auf die Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;

    (b) soweit Asgard damit einem gegen ihm gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

    (c) soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;

    (d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder

    (e) wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist;

    (f) soweit Asgard zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt.

    Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen der Software stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer 2 dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.
     
  3. Asgard behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen im Rahmen des Update-Services jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das dies für den Nutzer nicht zumutbar ist. Auf neue Nutzungsbedingungen wird der Nutzer im Rahmen des Anmeldevorganges hingewiesen. Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihre Geltung durch entsprechenden Bestätigungsvermerk akzeptiert. Akzeptiert der Nutzer Änderungen nicht, hat jede Partei das Recht, die betreffende Vereinbarung durch Kündigung mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Möglichkeit der Änderung der Nutzungsbedingungen besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der für den jeweiligen Nutzer bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten zum Nachteil des Nutzers einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in den Nutzungsbedingungen angelegten Verpflichtungen für den Nutzer.